OLG Köln - Beschluß vom 15.04.1983 (3 Ss 115/83 Bz) - DRsp Nr. 1994/12490
OLG Köln, Beschluß vom 15.04.1983 - Aktenzeichen 3 Ss 115/83 Bz
DRsp Nr. 1994/12490
A. Ob der Kraftfahrer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist, hängt nicht allein von der Örtlichkeit, sondern auch von der Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge ab. B. Für den Kraftfahrer, der ein vor ihm langsam und ohne Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers fahrendes Fahrzeug links überholen will, besteht eine unklare Verkehrslage nur bei Hinzutreten besonderer Umstände (z.B. deutliches Einordnen des Vorausfahrenden zu Fahrbahnmitte).