OLG Köln - Beschluß vom 17.04.1998 (6 U 173/97) - DRsp Nr. 1999/1782
OLG Köln, Beschluß vom 17.04.1998 - Aktenzeichen 6 U 173/97
DRsp Nr. 1999/1782
Bei einer Bewerbung sogenannter "Tageszulassungen" (Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch den Kfz-Händler für nur einen Tag) erwarten die angesprochenen Verkehrskreise - wie bei Neufahrzeugen -, daß die so angebotenen Fahrzeuge der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Eine solche Werbung ist irreführend im Sinne von § 3UWG, wenn die Fahrzeuge bereits überholten Modellreihen betrifft und der Werbende hierüber nicht hinreichend aufklärt.