OLG Köln - Beschluß vom 20.10.1998 (Ss 484/98 (B)) - DRsp Nr. 1999/7102
OLG Köln, Beschluß vom 20.10.1998 - Aktenzeichen Ss 484/98 (B)
DRsp Nr. 1999/7102
1. Das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2OWiG muß grundsätzlich sämtliche Tatsachen, die als Entschuldigungsgründe vorgetragen worden sind, sowie die Erwägungen des Gerichts enthalten, die es veranlaßt haben, das Ausbleiben des Betroffenen dennoch als nicht genügend entschuldigt anzusehen.2. Eine genügende Entschuldigung kann nicht deshalb verneint werden, weil der Betroffene in der Lage gewesen wäre, sich rechtzeitig vor dem Hauptverhandlungstermin zu entschuldigen.