OLG Köln - Beschluß vom 21.07.1998 (Ss 315/98 (B)) - DRsp Nr. 1999/5635
OLG Köln, Beschluß vom 21.07.1998 - Aktenzeichen Ss 315/98 (B)
DRsp Nr. 1999/5635
Die Verfolgungsverjährung wird gemäß § 32 Abs. 2OWiG mit der Unterzeichnung, nicht erst mit der Bekanntgabe eines Beschlusses nach § 92OWiG gehemmt. Der Bußgeldkatalog der Länder zu §§ 7 - 7 c FPersG ist von den Gerichten zu berücksichtigen.