OLG Köln - Beschluß vom 21.11.1988 (27 W 46/88) - DRsp Nr. 1994/12339
OLG Köln, Beschluß vom 21.11.1988 - Aktenzeichen 27 W 46/88
DRsp Nr. 1994/12339
Hinterbliebene haben selbst dann keinen Schmerzensgeldanspruch, wenn die Folgen des Todes eines nahen Angehörigen medizinisch faßbar sind, aber nicht über die üblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines solchen Falls hinausgehen.