OLG Köln - Beschluß vom 29.10.1982 (1 Ss 679/82) - DRsp Nr. 1994/12504
OLG Köln, Beschluß vom 29.10.1982 - Aktenzeichen 1 Ss 679/82
DRsp Nr. 1994/12504
Wer das Fahrverhalten eines vor ihm in den Kreisverkehr eingefahrenen anderen Fahrzeugs nicht sicher beurteilen kann, muß mit einem plötzlichen Abbremsen dieses Fahrzeugs rechnen. Er handelt deshalb im Regelfall schuldhaft, wenn er mit unverminderter hoher Geschwindigkeit (hier: 50 km/h im Stadtverkehr) den Kreisverkehr zu durchfahren sucht.