OLG Köln - Urteil vom 08.05.1991 (11 U 240/90) - DRsp Nr. 1994/12265
OLG Köln, Urteil vom 08.05.1991 - Aktenzeichen 11 U 240/90
DRsp Nr. 1994/12265
Schmerzensgeldkapital von 300000, -- DM und eine monatliche Schmerzensgeldrente von 600, -- DM für einen 21jährigen Geschädigten bei kompletter motorischer und sensibler Rückenmarksquerschnittslähmung mit vollständiger Lähmung des Rumpfs und des Unterleibs einschließlich beider Beine infolge Brustwirbelfraktur, verbunden mit einer Lähmung der Darm- und Blasenmuskulatur und Potenzverlust mit ständiger Bindung an einen Rollstuhl sowie schwerer Hirnquetschung und hirnorganischem Psychodrom.