OLG Köln - Urteil vom 13.06.1991 (7 U 163/90) - DRsp Nr. 1994/12261
OLG Köln, Urteil vom 13.06.1991 - Aktenzeichen 7 U 163/90
DRsp Nr. 1994/12261
1. Die Verkehrssicherungspflicht für eine Grünanlage entfällt nicht deshalb, weil die Gemeinde, die den Verkehr eröffnet hat, die Parkwege bei Dunkelheit nicht beleuchtet. 2. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die befestigten Wege, sondern auf alle Flächen, die von den Besuchern der Grünanlage erfahrungsgemäß betreten werden (hier: Abkürzung vor einer rechtwinkligen Kurve).