OLG Köln - Urteil vom 14.11.1991
7 U 141/91
Normen:
BGB § 254 ; HaftpflG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 83, 135

OLG Köln - Urteil vom 14.11.1991 (7 U 141/91) - DRsp Nr. 1994/12235

OLG Köln, Urteil vom 14.11.1991 - Aktenzeichen 7 U 141/91

DRsp Nr. 1994/12235

Befindet sich eine Straße insgesamt in einem guten Erhaltungszustand, muß auch in einem Bereich, der aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse vorübergehend überschwemmt und die Straßenoberfläche deshalb nicht sichtbar ist, nicht ohne weiteres mit gefährlichen Hindernissen oder Vertiefungen gerechnet werden. Die im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt erfordert jedoch, auf der überfluteten Strecke nur mit mäßiger Geschwindigkeit zu fahren.

Normenkette:

BGB § 254 ; HaftpflG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 83, 135