OLG Köln - Urteil vom 16.09.1991
2 U 51/91
Normen:
BGB §§ 459 ff., § 476 ;
Fundstellen:
DAR 1992, 466
NJW-RR 1992, 49

OLG Köln - Urteil vom 16.09.1991 (2 U 51/91) - DRsp Nr. 1994/12253

OLG Köln, Urteil vom 16.09.1991 - Aktenzeichen 2 U 51/91

DRsp Nr. 1994/12253

1. Die Klausel "wie besichtigt" schließt die Gewährleistung für die Mängel aus, die bei einer gründlichen Besichtigung durch den Käufer (nicht: durch einen Sachverständigen) erkennbar waren. 2. Beim Kauf eines 10 Jahre alten Wohnwagens gehört zu einer gründlichen Besichtigung, daß der Käufer (auch als Laie) die Unterseite des Fahrzeugs auf Undichtigkeiten und Rostschäden prüft. 3. Der Verkäufer ist seinerseits nicht verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Verkauf zu untersuchen. Es kann daher ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden, daß er nach den obigen Maßstäben erkennbare Mängel auch selbst kannte.

Normenkette:

BGB §§ 459 ff., § 476 ;
Fundstellen
DAR 1992, 466
NJW-RR 1992, 49