OLG Köln - Urteil vom 19.04.1988 (Ss 70/88) - DRsp Nr. 1997/1226
OLG Köln, Urteil vom 19.04.1988 - Aktenzeichen Ss 70/88
DRsp Nr. 1997/1226
»Ein Insasse eines - offenbar wegen Trunkenheit des Fahrers - verunglückten Pkw kann in den Verdacht geraten, den Wagen selbst gesteuert zu haben, wenn er unmittelbar nach dem Unfall alkoholisiert in der Nähe der Unfallstelle angetroffen wird und in näherer Beziehung zum Halter des Fahrzeugs steht.«