Der Bekl. zu 1) befuhr mit seinem Traktorgespann, bestehend aus einem Traktor und zwei Anhängern, eine öffentliche Straße. Die beiden Anhänger waren mit Strohballen beladen. Die Strohballen auf dem letzten Anhänger gerieten aus unbekannter Ursache in Brand. Nach einem erfolglosen Versuch, den Brand zu löschen, hängte der Bekl. zu 1) den brennenden Anhänger ab und brachte den Traktor mit dem anderen Anhänger in Sicherheit.Der Anhänger brannte vor dem Haus des Kl. aus. Zwei am Straßenrand geparkte Personenkraftwagen, die mit Sträuchern bewachsene Böschung und das im Eigentum des Kl. stehende Haus wurden durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen.
a. »Der Kl. hat ... einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens aus den §§ 7 Abs. 1 StVG, 3 PflVG.
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