OLG Köln - Urteil vom 22.05.1973
Ss 16/73
Normen:
StVO §§ 1, 3 Abs. 1, § 25 Abs. 3, § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1973, 71

OLG Köln - Urteil vom 22.05.1973 (Ss 16/73) - DRsp Nr. 1994/12639

OLG Köln, Urteil vom 22.05.1973 - Aktenzeichen Ss 16/73

DRsp Nr. 1994/12639

Daß der Kraftfahrer auf die Beachtung der Lichtzeichen durch den Fußgängerverkehr vertrauen und sich bei eigenem "Grün" zügig der Lichtzeichenanlage nähern darf, entbindet ihn nicht von der Pflicht zu gespannter Beobachtung des Ampelbereichs und gibt ihm keine "Schreckzeit", wenn dennoch ein Fußgänger dort die Fahrbahn verbotswidrig überschreitet.

Normenkette:

StVO §§ 1, 3 Abs. 1, § 25 Abs. 3, § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen
VerkMitt 1973, 71