OLG Köln - Urteil vom 22.08.1984 (3 Ss 363/84) - DRsp Nr. 1994/12448
OLG Köln, Urteil vom 22.08.1984 - Aktenzeichen 3 Ss 363/84
DRsp Nr. 1994/12448
Auch weiterhin ist eine Verurteilung wegen Vollrausches nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Täter zur Tatzeit voll schuldfähig war.