OLG Köln - Urteil vom 29.10.1985 (1 Ss 504/85) - DRsp Nr. 1994/12404
OLG Köln, Urteil vom 29.10.1985 - Aktenzeichen 1 Ss 504/85
DRsp Nr. 1994/12404
1. Von einem Kind im Alter von 5 Jahren kann grundsätzlich kein verkehrsgerechtes Verhalten erwartet werden. 2. Läuft ein Kleinkind eine seitliche Böschung hinunter in Richtung Fahrbahn, so rechtfertigt dies in der Regel die Annahme einer "kritischen Verkehrslage."