OLG Köln - Urteil vom 31.10.1991
5 U 74/91
Normen:
VHB (84) § 12 Nr. 1;
Fundstellen:
r+s 1991, 425

OLG Köln - Urteil vom 31.10.1991 (5 U 74/91) - DRsp Nr. 1994/12241

OLG Köln, Urteil vom 31.10.1991 - Aktenzeichen 5 U 74/91

DRsp Nr. 1994/12241

1. Daß sich der VersNehmer über die geographische Zugehörigkeit der Kanarischen Inseln zu Afrika geirrt hat, vermag die Geltung der Außenvers. des § 12 Nr. 1 VHB 84 für einen Schaden auf der Insel Teneriffa nicht zu begründen. 2. Selbst wenn der VersVertreter dem VersNehmer in Kenntnis des Reiseziels erklärt hat, es bestehe AußenversSchutz, wäre dem VersNehmer angesichts des klaren Wortlauts des § 12 Nr. 1 VHB 84 ein erhebliches Eigenverschulden vorzuwerfen, das eine Erfüllungshaftung ausschließen würde. 3. Die Beschränkung des VersSchutzes der Außenvers. auf "Europa im geographischen Sinne" ist - weder unklar i. S. d. § 5 AGBG - noch überraschend i. S. d. § 3 AGBG.

Normenkette:

VHB (84) § 12 Nr. 1;

Hinweise: