OLG München - 03.04.1998 (3 O 622/97) - DRsp Nr. 1998/18097
OLG München, vom 03.04.1998 - Aktenzeichen 3 O 622/97
DRsp Nr. 1998/18097
1. Der unfallbedingte Nutzungsentgang des Fahrzeuges ist darzulegen, ebenso der sogenannte Nutzungswille. 2. Zum Nachweis ist z.B. die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges darzulegen oder die Reparaturkostenrechnung vorzulegen.