Wenn ein unfallbeschädigter Kraftwagen voll repariert wird, ist sein technischer Wert in der Regel nicht mehr gemindert. Trotzdem erzielt er auf dem Gebrauchtwagenmarkt erfahrungsgemäß selten den gleichen Preis wie ein entsprechender Wagen, der noch keinen Unfall erlitten hat. Man spricht hier von der merkantilen Wertminderung. Sie ist ein Teil des Unfallschadens, der zu ersetzen ist.
Um die merkantile Wertminderung feststellen zu können, muß zunächst der Marktwert des Wagens kurz vor dem Unfall geschätzt werden.
Wenn der Geschädigte den Wagen gleich nach der Reparatur auf dem freien Markt verkauft und nachweist, daß er sich um die Erzielung eines höchstmöglichen Preises tatkräftig bemüht hat, kann die merkantile Wertminderung durch Abzug des Kaufpreises vom Marktwert vor dem Unfall festgestellt werden. Eines Sachverständigen bedarf es hierfür nicht mehr.
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