OLG München - 14.07.1966 (10 U 791/66)
Nach § 249 BGB (kommt) eine Minderung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten nur insoweit in Frage, als das Kfz durch die Reparatur in einen Zustand versetzt wurde, der höherwertig ist als derjenige vor dem [...]