OLG München - Beschluß vom 10.06.1988 (11 W 1740/88) - DRsp Nr. 1994/12772
OLG München, Beschluß vom 10.06.1988 - Aktenzeichen 11 W 1740/88
DRsp Nr. 1994/12772
Wendet der Käufer, der den Anspruch auf Wandlung gerichtlich geltend macht, Kosten für die Unterstellung des Wagens während der Dauer des Rechtsstreits auf, so gehören diese nicht zu den festsetzbaren Kosten des Rechtsstreits.