OLG Naumburg - Beschluß vom 11.02.1999
1 Ss (B) 21/99
Normen:
StVG § 25 ; BKatV § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1999, 228

OLG Naumburg - Beschluß vom 11.02.1999 (1 Ss (B) 21/99) - DRsp Nr. 1999/10013

OLG Naumburg, Beschluß vom 11.02.1999 - Aktenzeichen 1 Ss (B) 21/99

DRsp Nr. 1999/10013

1. Voreintragungen im Verkehrszentralregister, die zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung tilgungsreif sind, dürfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden. Maßgebender Zeitpunkt für ein Verwertungsverbot wegen Tilgungsreife ist der Tag des Erlasses des letzten tatrichterlichen Urteils. 2. Daher darf in Fällen, in denen § 2 Abs. 2 BKatV ein 1-monatiges Fahrverbot wegen einer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer vorhergehenden Entscheidung von 26 km/h oder mehr vorsieht, dann kein Fahrverbot verhängt werden, wenn zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung die Entscheidung der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung tilgungsreif war.

Normenkette:

StVG § 25 ; BKatV § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1999, 228