OLG Nürnberg - Urteil vom 10.05.1988 (1 U 4202 (87)) - DRsp Nr. 1994/12985
OLG Nürnberg, Urteil vom 10.05.1988 - Aktenzeichen 1 U 4202 (87)
DRsp Nr. 1994/12985
Eine Gefahrenerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1VVG liegt nur bei Gefahrzuständen von gewisser Dauer vor, nicht jedoch bei einer einmaligen, nicht auf Dauer angelegten Gefahrensteigerung (hier: Hantieren an der Beleuchtung eines Kraftrades während der Fahrt).