OLG Oldenburg - 02.04.1998 (14 U 46/97) - DRsp Nr. 1998/18104
OLG Oldenburg, vom 02.04.1998 - Aktenzeichen 14 U 46/97
DRsp Nr. 1998/18104
Der grundsätzlich zu Lasten des Wartepflichtigen sprechende Anschein für eine Vorfahrtverletzung bei Zusammenstößen auf Kreuzungen gilt dann nicht, wenn ein Wartepflichtiger nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegt und dabei auf der rechten Fahrbahnseite auf einen von rechts entgegenkommenden und im Überholen begriffenen Verkehrsteilnehmer stößt.