OLG Oldenburg - Beschluß vom 02.08.1979 (Ss 412/79) - DRsp Nr. 1994/13178
OLG Oldenburg, Beschluß vom 02.08.1979 - Aktenzeichen Ss 412/79
DRsp Nr. 1994/13178
Der sich einem Fußgängerüberweg nähernde Kraftfahrer ermöglicht einem am linken Fahrbahnrand wartenden Schulkind bereits dann nicht das Überschreiten des Überweges, wenn er auf erkennbare Anzeichen für das Vorhaben des Kindes nicht reagiert.