OLG Oldenburg - Beschluß vom 09.10.1991 (1 Ss 391/91) - DRsp Nr. 1994/13114
OLG Oldenburg, Beschluß vom 09.10.1991 - Aktenzeichen 1 Ss 391/91
DRsp Nr. 1994/13114
Im Rahmen eines landwirtschaftlichen Lohnfuhrunternehmens reicht zum Führen eines Zuges bestehend aus einer Zugmaschine unter 7,5 t und eines Anhängers mit Kennzeichnung "25 km/h" der Führerschein der Klasse 3 aus.