OLG Oldenburg - Beschluß vom 27.02.1989
Ss 58/89
Normen:
OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZV 1989, 324

OLG Oldenburg - Beschluß vom 27.02.1989 (Ss 58/89) - DRsp Nr. 1997/1227

OLG Oldenburg, Beschluß vom 27.02.1989 - Aktenzeichen Ss 58/89

DRsp Nr. 1997/1227

Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen ist ermessensfehlerhaft, wenn sich der Vorwurf der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in erster Linie aus den in den Akten befindlichen Tachometer-Diagramm-Scheiben ergibt und der in großer Entfernung vom Gerichtsort wohnende Betroffene sich nicht zur Sache geäußert hat.

Normenkette:

OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen
NZV 1989, 324