OLG Oldenburg - Urteil vom 14.03.1983 (9 U 60/82) - DRsp Nr. 1997/1590
OLG Oldenburg, Urteil vom 14.03.1983 - Aktenzeichen 9 U 60/82
DRsp Nr. 1997/1590
Bei der Prüfung eines Anspruchs der Eltern aus § 845BGB gebietet der heutige Ausnahmecharakter familienrechtlicher Mitarbeitspflicht erwachsener Kinder im elterlichen Haushalt und (landwirtschaftlichen) Betrieb eine "besonders gründliche Prüfung des Einzelfalles, ob die Mitarbeitspflicht des Kindes nicht statt dessen auf einem stillschweigend geschlossenen Vertrag beruht". Indizien für eine solche vertragliche Grundlage können insbesondere die Aufnahme einer externen gewerblichen Arbeit durch den Vater, daneben das Alter des Kindes (Sohnes), dessen voller Einsatz im Betrieb sowie das Versprechen, (Hof-)Betriebserbe zu werden, sein.