OLG Oldenburg - Urteil vom 28.06.1991
6 U 57/91
Normen:
BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen:
r+s 1991, 305

OLG Oldenburg - Urteil vom 28.06.1991 (6 U 57/91) - DRsp Nr. 1994/13122

OLG Oldenburg, Urteil vom 28.06.1991 - Aktenzeichen 6 U 57/91

DRsp Nr. 1994/13122

1. Bei erkennbar hohem Fahrbedarf ist der Geschädigte gehalten, vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs mehrere Vergleichsangebote von Vermietunternehmen einzuholen. 2. Hat der Vermieter kein Fahrzeug zur Verfügung, das der Größenordnung des geschädigten Fahrzeugs entspricht, so ist es dem Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderung zuzumuten, sich für eine kurze Zeit mit einem weniger komfortablen Wagentyp zu begnügen.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen
r+s 1991, 305