OLG Saarbrücken vom 05.11.1998
3 U 781/97 - 43
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
SP 1999, 91

OLG Saarbrücken - 05.11.1998 (3 U 781/97 - 43) - DRsp Nr. 1999/10028

OLG Saarbrücken, vom 05.11.1998 - Aktenzeichen 3 U 781/97 - 43

DRsp Nr. 1999/10028

1. Wird das Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt, reicht es zum Nachweis des sog. Integritätsinteresse nicht aus. wenn lediglich eine Bescheinigung und Foto eines Sachverständigen vorgelegt wird, wonach das Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur vorgeführt worden sei. 2. Der Geschädigte hat vielmehr konkret darzulegen und nachzuweisen, daß eine fachgerechte, vollständige Reparatur erfolgt ist; anderenfalls besteht nur ein Anspruch auf Abrechnung auf Totalschadenbasis.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
SP 1999, 91