OLG Saarbrücken vom 28.06.1988
2 U 76/86
Normen:
AHB § 1 Abs. 2a; AKB § 10 Abs. 1 ; Tarif IX - Privathaftpflicht;

OLG Saarbrücken - 28.06.1988 (2 U 76/86) - DRsp Nr. 1994/13270

OLG Saarbrücken, vom 28.06.1988 - Aktenzeichen 2 U 76/86

DRsp Nr. 1994/13270

Stößt der VN der Privaten Haftpflichtversicherung während des Entladevorgangs eine einem Insassen gehörende Tasche schuldhaft von der Kaimauer, wo er - der VN - sie abgestellt hatte, so ist kein Versicherungsschutz aus der Privaten Haftpflichtversicherung gegeben.

Normenkette:

AHB § 1 Abs. 2a; AKB § 10 Abs. 1 ; Tarif IX - Privathaftpflicht;

Hinweise:

Vgl. BGH VersR 1977, 418: Ein Schaden, der durch das Hantieren mit Ladegut eintritt, ist nur dann " durch den Gebrauch" des haftpflichtversicherten Transportfahrzeugs herbeigeführt, wenn dieses an der schadenstiftenden Verrichtung schon oder noch beteiligt, d.h. aktuell und unmittelbar, zeit- und ortsnah dafür eingesetzt war.