OLG Saarbrücken vom 30.06.1988
1 Ws 208/88
Normen:
StGB §§ 263, 265 a ; StVO § 13 Abs.1;
Fundstellen:
DAR 1989, 233
DRsp III(334)187a

OLG Saarbrücken - 30.06.1988 (1 Ws 208/88) - DRsp Nr. 1992/10076

OLG Saarbrücken, vom 30.06.1988 - Aktenzeichen 1 Ws 208/88

DRsp Nr. 1992/10076

a. Strafrechtliche Beurteilung des Einwerfens falscher Münzen (hier: 10-Centimes-Stücke) in eine Parkuhr.

Normenkette:

StGB §§ 263, 265 a ; StVO § 13 Abs.1;

»... Vollendeter Betrug: Soweit der Sachverhalt Anlaß zu der Prüfung bietet, ob die Besch. den Tatbestand des Betruges dadurch verwirklichte, daß sie an Stelle von zwei 50-Pennig-Stücken zwei 10-Centimes-Stücke in die Parkuhr warf, dadurch also an Stelle des Wertes von einer DM lediglich 0,06 DM für die Bedienung der Uhr aufwandte und somit 0,94 DM ersparte, scheitert ein vollendeter Betrug spätestens daran, daß bei den Bediensteten der P.-GmbH, die die Parkuhr bis zur Ä erneuten Ä Bedienung durch die Beschuldigte beobachteten, kein Irrtum darüber erregt worden ist, die Besch. habe die Uhr ordnungsgemäß mit 50-Pfennig-Stücken bedient. Denn sie mißtrauten von vornherein dem Tun der Besch. und sahen sich darin durch das Finden der beiden 10-Centimes-Stücke sogleich bestätigt.