OLG Saarbrücken - 31.05.1996 (3 U 140/95 - 26) - DRsp Nr. 1997/1744
OLG Saarbrücken, vom 31.05.1996 - Aktenzeichen 3 U 140/95 - 26
DRsp Nr. 1997/1744
1. Steht das Auffahren im Zusammenhang mit einer Vorfahrtsverletzung des Vorausfahrenden, handelt es sich nicht um einen typischen Auffahrunfall, so daß der erste Anschein nicht für ein Verschulden des Auffahrenden spricht. 2. Zum Vertrauen des Vorfahrtberechtigten auf Beachtung seines Vorrechts.