OLG Saarbrücken - Urteil vom 08.05.1981
3 U 49/80
Normen:
StVO § 5 Abs. 4 Satz 2;
Fundstellen:
VerkMitt 1981, 89

OLG Saarbrücken - Urteil vom 08.05.1981 (3 U 49/80) - DRsp Nr. 1994/13300

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.1981 - Aktenzeichen 3 U 49/80

DRsp Nr. 1994/13300

Wer auf einer nur 4 m breiten Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit von 74 km/h zu überholen versucht, obwohl er unter der Voraussetzung, daß beide Fahrzeuge am äußersten linken bzw. rechten Fahrbahnrand fahren, nur einen Seitenabstand von maximal 0,67 m zum überholten Fahrzeug einhalten kann, mißachtet in grober Weise das Verbot des § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO, andere Verkehrsteilnehmer durch unzureichenden Seitenabstand zu gefährden oder zu bedrängen, Solches Überholen setzt Ankündigung der Überholabsicht und Verständigung mit dem Vorausfahrenden voraus.

Normenkette:

StVO § 5 Abs. 4 Satz 2;
Fundstellen
VerkMitt 1981, 89