OLG Saarbrücken - Urteil vom 10.03.1998 (4 U 548/97-151) - DRsp Nr. 1999/10333
OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.03.1998 - Aktenzeichen 4 U 548/97-151
DRsp Nr. 1999/10333
»Die in den Kaufvertrag über einen gebrauchen Pkw aufgenommene Darstellung des Unfallschadens als »Unfallfrontschaden« enthält zugleich die - von dem vereinbarten Gewährleistungsausschluß nicht umfaßte - Zusicherung im Sinne von § 459 Abs. 2BGB, daß das Fahrzeug keine weiteren wesentlichen Unfallschäden hat.«