OLG Stuttgart - Beschluß vom 03.03.1998 (4 Ss 38/98) - DRsp Nr. 1999/1827
OLG Stuttgart, Beschluß vom 03.03.1998 - Aktenzeichen 4 Ss 38/98
DRsp Nr. 1999/1827
Bei Verurteilung wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2dStGB sind Feststellungen zu dem Zusammenhang zwischen der Unübersichtlichkeit der Straße, der Fahrweise des Angeklagten und der hierdurch hervorgerufenen Gefahr erforderlich.