OLG Thüringen - 29.04.1998 (7 U 1640/97) - DRsp Nr. 1999/10034
OLG Thüringen, vom 29.04.1998 - Aktenzeichen 7 U 1640/97
DRsp Nr. 1999/10034
Den Baggerführer trifft kein Verschulden an der Beschädigung des Stromkabels, sofern er vor Beginn der Arbeiten Kabelverlaufspläne eingesehen hat und ein Mitarbeiter des Energieversorgungsunternehmens in Anbetracht fehlender Maßangaben in den Plänen den Kabelverlauf einmißt und auf dem Boden mit Farbe markiert und die Arbeiten in 1 m Abstand ausgeführt werden.