OLG Zweibrücken - Beschluß vom 06.07.1983 (1 Ss 6/83) - DRsp Nr. 1994/13722
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 06.07.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 6/83
DRsp Nr. 1994/13722
1. Wer trotz Rotlichts der Verkehrsampel in die Kreuzung einfährt, hat - als Geradeausfahrer - kein Vorrecht nach § 9 Abs. 3StVO gegenüber Abbiegern. 2. Der Abbieger ist, auch wenn er ein Vorrecht des Entgegenkommenden nach § 9 Abs. 3StVO nicht zu beachten hat, nicht von der Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf den verbotswidrig in die Kreuzung einfahrenden entgegenkommenden Geradeausfahrer entbunden.