OLG Zweibrücken - Beschluß vom 22.06.1983 (1 Ss 145/83) - DRsp Nr. 1994/13724
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22.06.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 145/83
DRsp Nr. 1994/13724
Die Annahme des Vorsatzes bedarf auch bei einem deutlich über den Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholgehalt (hier 1,72 o/oo) jedenfalls dann einer sorgfältigen Prüfung und Begründung, wenn es sich bei dem festgestellten Alkohol ganz oder zum überwiegenden Teil um "Restalkohol" handelt.