OLG Zweibrücken - Beschluß vom 22.06.1983
1 Ss 145/83
Normen:
StGB § 316 ;
Fundstellen:
ZfS 1984, 61

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 22.06.1983 (1 Ss 145/83) - DRsp Nr. 1994/13724

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22.06.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 145/83

DRsp Nr. 1994/13724

Die Annahme des Vorsatzes bedarf auch bei einem deutlich über den Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholgehalt (hier 1,72 o/oo) jedenfalls dann einer sorgfältigen Prüfung und Begründung, wenn es sich bei dem festgestellten Alkohol ganz oder zum überwiegenden Teil um "Restalkohol" handelt.

Normenkette:

StGB § 316 ;
Fundstellen
ZfS 1984, 61