OLG Zweibrücken - Beschluß vom 30.10.1991 (1 Ss 189/91) - DRsp Nr. 1994/13671
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30.10.1991 - Aktenzeichen 1 Ss 189/91
DRsp Nr. 1994/13671
Der Geschädigte kann verlangen, daß der Unfallverursacher eine angemessene Zeit auf das Eintreffen der benachrichtigten Polizei wartet. Allerdings muß objektiv eine Notwendigkeit für die Hinzuziehung der Polizei bestehen.