OLG Zweibrücken - Urteil vom 22.09.1989 (1 U 60/88) - DRsp Nr. 1994/13695
OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.09.1989 - Aktenzeichen 1 U 60/88
DRsp Nr. 1994/13695
An öffentlichen Straßen ist Vorsorge gegen Steinschlaggefahr zu treffen, wenn mit einer Gefährdung durch Steinschlag als einer naheliegenden Gefahr zu rechnen ist. Allein durch das Aufstellen des Verkehrszeichens "Steinschlaggefahr" genügt der Straßenbaulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht nicht.