OLG Zweibrücken - Urteil vom 22.11.1991
1 U 190/89
Normen:
BGB §§ 823, 254, 847 ;
Fundstellen:
VRS 84, 177
VersR 1993, 454
r+s 1993, 53

OLG Zweibrücken - Urteil vom 22.11.1991 (1 U 190/89) - DRsp Nr. 1994/13669

OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.11.1991 - Aktenzeichen 1 U 190/89

DRsp Nr. 1994/13669

A. Es kann grundsätzlich ein Mitverschulden begründen, wenn sich jemand als Beifahrer einem infolge Alkoholgenusses oder Übermüdung nicht verkehrssicheren Kraftfahrer anvertraut; Voraussetzung ist aber, daß er die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder erkennen konnte. B. 1. Ein Mitverschulden des unfallverletzten Kfz-Beifahrers kann schon dann vorliegen, wenn er sich einem infolge Alkoholgenusses oder Übermüdung nicht verkehrssicheren Kraftfahrer anvertraut hat; Voraussetzung eines dahin gehenden Vorwurfs ist aber, daß er die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder erkennen konnte.