Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) stellte ihren beiden Geschäftsführern in den Jahren 2000 bis 2003 firmeneigene Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Um den Umfang der auf Privatfahrten entfallenden Nutzungsanteile zu ermitteln, führten die Geschäftsführer Fahrtenbücher mit Hilfe der Tabellenkalkulationssoftware Microsoft Excel (MS Excel). Die Geschäftsführer erfassten in den Tabellenblättern des Programms jeweils zeilenweise für jede Fahrt den Wochentag mit Datum, den Anlass der Fahrt (privat, Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, geschäftlich) mit der jeweiligen Streckenlänge und den am Ende der Fahrt sich ergebenden Kilometerstand.
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