OVG Bremen - Beschluß vom 10.03.1988 (OVG 1 B 7/88) - DRsp Nr. 1994/14030
OVG Bremen, Beschluß vom 10.03.1988 - Aktenzeichen OVG 1 B 7/88
DRsp Nr. 1994/14030
Die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholabhängigkeit besteht mindestens ein Jahr nach erfolgreicher Entwöhnungsbehandlung fort. Die einjährige Abstinenz muß nachgewiesen werden (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).