OVG Bremen - Beschluß vom 25.02.1998 (1 B 131/97) - DRsp Nr. 1999/1841
OVG Bremen, Beschluß vom 25.02.1998 - Aktenzeichen 1 B 131/97
DRsp Nr. 1999/1841
Ein in einem anderen Mitgliedstaat der EG ausgestellter Führerschein berechtigt nicht dazu, im Bundesgebiet ein Kfz zu führen, führen, wenn dem Betreffenden zuvor nach innerstaatlichem Recht die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder versagt worden ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem anderen EG-Mitgliedstaat hat.