OVG Hamburg vom 08.04.1991
OVG Bs VI 24/91
Normen:
EinigungsV § 19 ; FahrlG § 2 Nr.4 lit.a, § 8 Abs.1;
Fundstellen:
DRsp II(294)255c
GewArch 1991, 426

OVG Hamburg - 08.04.1991 (OVG Bs VI 24/91) - DRsp Nr. 1992/10672

OVG Hamburg, vom 08.04.1991 - Aktenzeichen OVG Bs VI 24/91

DRsp Nr. 1992/10672

Rücknahme der Fahrlehrererlaubnis, die einem Bewohner der alten Bundesländer nach dem Überleitungsrecht des Einigungsvertrages im Gebiet der ehemaligen DDR erteilt worden war: Überwiegendes Interesse des Erlaubnisinhabers, bis zum Abschluß des Rechtsmittelverfahrens von der Erlaubnis Gebrauch zu machen, gegenüber dem Interesse der Behörde auf sofortigen Vollzug des Rücknahmebescheides.

Normenkette:

EinigungsV § 19 ; FahrlG § 2 Nr.4 lit.a, § 8 Abs.1;

c. »Das Interesse des AntrSt., bis zum Abschluß des Rechtsmittelverfahrens von dem ihm in Potsdam am 8.11.1990 nach dem Recht der DDR erteilten Fahrlehrerschein Gebrauch machen zu können, überwiegt gegenüber dem Interesse der AntrG. daran, den Bescheid vom 11.1.1991 sofort zu vollziehen, mit dem sie die dem Kl. ... erteilte Fahrlehrerlaubnis zurückgenommen hat.