c. »Das Interesse des AntrSt., bis zum Abschluß des Rechtsmittelverfahrens von dem ihm in Potsdam am 8.11.1990 nach dem Recht der DDR erteilten Fahrlehrerschein Gebrauch machen zu können, überwiegt gegenüber dem Interesse der AntrG. daran, den Bescheid vom 11.1.1991 sofort zu vollziehen, mit dem sie die dem Kl. ... erteilte Fahrlehrerlaubnis zurückgenommen hat.
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