OVG Lüneburg - Urteil vom 06.11.1996 (12 L 2664/96) - DRsp Nr. 1997/6112
OVG Lüneburg, Urteil vom 06.11.1996 - Aktenzeichen 12 L 2664/96
DRsp Nr. 1997/6112
1. Das Mißachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt einen sog. erheblichen Verkehrsverstoß dar, der auch bereits nach einem einmaligen Vorfall eine Fahrtenbuchanordnung rechtfertigt; die Rechtsprechung des BVerfG zur Zulässigkeit eines befristeten Fahrverbots nach § 25StVG steht dem nicht entgegen.2. Es bestehen zumindest seit Anfang 1994 grundsätzlich keine Bedenken, die Meßergebnisse (geeichter) Rotlichtüberwachungsgeräte des Typs Traffiphot III der Firma Traffipax der rechtlichen Beurteilung zugrundezulegen.