OVG Münster - Beschluß vom 25.08.1998
19 A 3812/98
Normen:
StVZO § 15 e Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
VRS 96, 151

OVG Münster - Beschluß vom 25.08.1998 (19 A 3812/98) - DRsp Nr. 1999/10053

OVG Münster, Beschluß vom 25.08.1998 - Aktenzeichen 19 A 3812/98

DRsp Nr. 1999/10053

1. Die für die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderliche persönliche Zuverlässigkeit betrifft das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Taxi- bzw. Mietwagenfahrer und seinen Fahrgästen in bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung. 2. Das Erfordernis des Nichtbestehens von Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit wurde nicht aufgestellt, um die Fahrgäste vor Unfällen zu schützen. 3. Die persönliche Zuverlässigkeit ist ein von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängiges, gerade auf die auszuübende Fahrgastbeförderung bezogenes Erfordernis eigener Art.