OVG Münster (NW) - Urteil vom 18.03.1996 (25 A 3355/95) - DRsp Nr. 1998/1464
OVG Münster (NW), Urteil vom 18.03.1996 - Aktenzeichen 25 A 3355/95
DRsp Nr. 1998/1464
1. § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2StVO vermittelt dem Anwohner einer Straße, in der Parkmöglichkeiten für Anwohner gekennzeichnet sind, ein subjektiv-öffentliches Recht gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, über seinen Antrag auf Erteilung des Anwohnerparkausweises ermessensfehlerfrei zu entscheiden.2. Die Ermessenspraxis der Straßenverkehrsbehörde, Anwohnerparkausweise nur an solche Antragsteller auszugeben, die eine meldeamtlich registrierte Hauptwohnung im Anwohnerparkgebiet bewohnen, steht mit dem Zweck des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2StVO im Einklang.