OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 08.01.1992 (13 A 1060/91) - DRsp Nr. 1994/14124
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 08.01.1992 - Aktenzeichen 13 A 1060/91
DRsp Nr. 1994/14124
Die Nichtfeststellbarkeit eines Pkw-Führers, der auf der Autobahn einen auf dem linken Fahrstreifen mit etwa 180 km/h fahrenden anderen Pkw in Form des "Lückenspringens" rechts überholt, rechtfertigt die Auferlegung eines Fahrtenbuches gegenüber dem an der Feststellung des Kfz-Führers nicht hinreichend mitwirkenden Kfz-Halter. Zum Umfang der Feststellung des umstrittenen, von einem Zeugen gemeldeten Straßenverkehrsverstoßes und der zumutbaren polizeilichen Maßnahmen zur Ermittlung des Führers des Tatfahrzeuges, wenn sein Halter eine Leasing-Gesellschaft ist. Die Fahrtenbuchauflage kann auch auf ein Ersatzfahrzeug für das Tatfahrzeug erstreckt werden.
Zur Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf Ersatzfahrzeuge s. auch BVerwG, NZV 1989, 206 = StVE § 31 aStVZO Nr. 28; s. a. HessVGH ZfS 1992, 215; VGH Bad.-Württ. ZfS 1992, 216 m. w. H.
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