OVG Rheinland-Pfalz - 22.11.1988 (7 A 15/88) - DRsp Nr. 1992/10784
OVG Rheinland-Pfalz, vom 22.11.1988 - Aktenzeichen 7 A 15/88
DRsp Nr. 1992/10784
Parkerlaubnis des Halters eines Fahrzeugs, in dem ein Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder ein Blinder befördert worden ist, auf einem durch Richtzeichen 314 mit Zusatzschild (Rollstuhlfahrersymbol) gekennzeichneten Parkplatz nur insoweit, als die Parkmöglichkeit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zugunsten dieses Schwerbehinderten in Anspruch genommen worden ist.